RS Vwgh 2007/2/1 AW 2007/15/0007

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Veröffentlicht am 01.02.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Umsatzsteuer 2004 - Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl. den Beschluss eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Februar 1981, 2680/80, VwSlg 10381 A/1981). Die Antragsbegründung beschränkt sich insoweit auf inhaltliche Aussagen zu einer behaupteten Rechtswidrigkeit der "Buchnachweissteuer" für Fahrzeuge, die den Kunden nicht "weiterbelastet" werden könne, weil diese angeblich in ihrem Heimatstaat für die Fahrzeuge Umsatzsteuer bezahlt hätten. Angaben (konkrete und aktuelle Zahlen) über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin, aus denen auf das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils geschlossen werden könnte, enthält der Antrag keine.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007150007.A01

Im RIS seit

02.04.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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