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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Die Fahrtstrecke zwischen zwei Punkten, die in zwei sich über eine nicht unerhebliche Fläche erstreckenden Städte liegen, ist zu schätzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004150102.X06Im RIS seit
23.03.2007Zuletzt aktualisiert am
11.06.2015