Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §12;Rechtssatz
Bei der Bestimmung des § 12 EStG handelt es sich um eine Steuerbegünstigung, die durch § 7 Abs. 2 KStG 1988 in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen wird. Daraus folgt, dass auch Körperschaften die gegenständliche Steuerbegünstigung nur unter denselben Voraussetzungen geltend machen können wie andere dem Regime des EStG unterliegende Steuerpflichtige.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150044.X02Im RIS seit
12.03.2007