RS Vwgh 2007/2/8 2006/15/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.2007
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;

Rechtssatz

Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung ist u.a., dass die Bezüge im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebsänderungen im Sinne des § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 ArbVG anfallen. Eine Definition des Begriffes "Sozialplan" enthält das EStG nicht. Durch die Anknüpfung an das ArbVG sind die dort getroffenen Regelungen zur Begriffsbestimmung heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150035.X01

Im RIS seit

13.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten