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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;Rechtssatz
Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung ist u.a., dass die Bezüge im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebsänderungen im Sinne des § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 ArbVG anfallen. Eine Definition des Begriffes "Sozialplan" enthält das EStG nicht. Durch die Anknüpfung an das ArbVG sind die dort getroffenen Regelungen zur Begriffsbestimmung heranzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150035.X01Im RIS seit
13.03.2007Zuletzt aktualisiert am
27.12.2017