RS Vwgh 2007/2/13 2006/18/0163

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2007
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §52 Z1;
NAG 2005 §52 Z2;
NAG 2005 §52 Z3;
NAG 2005 §54 Abs1;
NAG 2005 §57;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/18/0094 E 13. März 2007

Rechtssatz

Nach der gemäß § 57 NAG 2005 auch auf Angehörige von Österreichern, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen haben, anwendbaren Bestimmung des § 54 Abs. 1 erster Satz legcit sind Angehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern, die nicht EWR-Bürger sind und die die in § 52 Z. 1 bis 3 legcit genannten Voraussetzungen erfüllen, zur Niederlassung berechtigt. Die Angehörigeneigenschaft von Verwandten des EWR-Bürgers in gerader absteigender Linie iSd § 52 Z. 2 NAG 2005 besteht nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und darüber hinaus, sofern der EWR-Bürger dem Angehörigen tatsächlich Unterhalt gewährt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180163.X01

Im RIS seit

28.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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