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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG 2005 §52 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/18/0094 E 13. März 2007Rechtssatz
Nach der gemäß § 57 NAG 2005 auch auf Angehörige von Österreichern, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen haben, anwendbaren Bestimmung des § 54 Abs. 1 erster Satz legcit sind Angehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern, die nicht EWR-Bürger sind und die die in § 52 Z. 1 bis 3 legcit genannten Voraussetzungen erfüllen, zur Niederlassung berechtigt. Die Angehörigeneigenschaft von Verwandten des EWR-Bürgers in gerader absteigender Linie iSd § 52 Z. 2 NAG 2005 besteht nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und darüber hinaus, sofern der EWR-Bürger dem Angehörigen tatsächlich Unterhalt gewährt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006180163.X01Im RIS seit
28.03.2007Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011