RS Vwgh 2007/2/13 2006/18/0377

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Veröffentlicht am 13.02.2007
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrPolG 2005 §51 Abs1;
MRK Art3;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Lebenssituation des Fremden in seinem Heimatstaat und damit bei der rechtlichen Beurteilung des Feststellungsantrags insbesondere dahingehend, ob sich in Ansehung des Art. 3 MRK maßgebliche Sachverhaltselemente wesentlich geändert hätten, kommt es darauf, dass sich die Lebensumstände des Fremden in Österreich verbessern, nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180377.X01

Im RIS seit

10.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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