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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Waffenverbot - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer ein Waffenverbot gemäß § 12 Abs 1 WaffG verhängt. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer, seiner Beschwerde insoweit aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, als eine Verwertung von Waffen, die bei ihm sichergestellt wurden oder allenfalls noch sichergestellt werden, für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht stattzufinden hat. Nach einem auf Grund eines Waffenverbotes eintretenden Verfall hat die Behörde dem Betroffenen gemäß § 12 Abs 4 WaffG unter den dort festgelegten Bedingungen auf Antrag eine angemessene Entschädigung zuzuerkennen. Der Beschwerdeführer trägt daher im vorliegenden Fall nicht das von ihm behauptete Risiko der Veräußerung der Waffen unter ihrem Verkehrswert.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007030005.A01Im RIS seit
02.04.2007Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012