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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Liegt ein verwertbares Messergebnis der Alkomatuntersuchung vor, kommt es weder auf die Aussage des Zeugen - ein medizinischer Laie - über den Alkoholisierungsgrad des Besch für einen einige Stunden vor dem Lenken eines Fahrzeugs liegenden Zeitraum, noch auf jene eines anderen Zeugen - auch ein medizinischer Laie -, der mit dem Besch unmittelbar nach dem Unfall Kontakt hatte und dabei laut seiner Aussage vor der belBeh keine Alkoholisierungssymptome des Besch hat feststellen können, an (Hinweis E 28. März 2003, 2001/02/0139).
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Besondere Rechtsgebiete Alkoholisierung Beweismittel Zeugen Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006020090.X02Im RIS seit
19.03.2007