RS Vwgh 2007/2/20 2005/05/0313

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Veröffentlicht am 20.02.2007
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Index

L78106 Starkstromwege Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG 1968 §7 impl;
StarkstromwegeG Stmk 1971 §3 Abs1;
StarkstromwegeG Stmk 1971 §7 Abs1;

Rechtssatz

Den zur Wahrung der in § 7 Abs. 1 Stmk StarkstromwegeG umschriebenen Interessen berufenen Behörden und öffentlichrechtlichen Körperschaften kommt nach § 7 Abs. 1 letzter Satz Stmk StarkstromwegeG nur das Recht zu, im Ermittlungsverfahren gehört zu werden, woraus aber nicht ein darüber hinausgehender Anspruch darauf resultiert, in dem abgeführten Bewilligungsverfahren als Partei im Sinne des § 8 AVG teilzunehmen (vgl. die zur insofern vergleichbaren Rechtslage des § 7 Bundes-StarkstromwegeG 1968 ergangenen hg. Erkenntnisse vom 18. Mai 1993, Zl. 93/05/0078, und vom 15. Oktober 1996, Zl. 95/05/0139).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005050313.X05

Im RIS seit

23.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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