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L78006 Elektrizität SteiermarkNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bereits aus dem Wortlaut des § 67 Stmk ElWOG 2005, aber auch aus der Systematik des § 67 leg. cit., folgt, dass sich die Anordnung, anhängige Verfahren nach den bisherigen Rechtsvorschriften zu Ende zu führen, allein auf Konzessionsverfahren von Elektrizitätsunternehmen bezieht; der auf Erzeugungsanlagen anzuwendende Abs. 11 enthält keine derartige Bestimmung.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005050294.X03Im RIS seit
23.03.2007