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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Da § 6 Abs. 2 NÖ BauO 1996 kein Nachbarrecht auf die Einhaltung des Flächenwidmungsplanes schlechthin gewährt, kann sich der Nachbar auch nicht darauf berufen, dass die hier gegebene Widmung des Baugrundstückes den Anforderungen des § 14 Z. 15 NÖ ROG 1976 nicht entsprechen würde.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050176.X04Im RIS seit
23.03.2007Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012