RS Vwgh 2007/2/20 2005/05/0275

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Veröffentlicht am 20.02.2007
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG OÖ 1991 §34 Abs2;

Rechtssatz

Die betroffenen Grundeigentümer können im Verfahren nach § 34 OÖ LStG 1991 nur einwenden, dass die von der Straßenverwaltung zur Bewilligung eingereichten Vorarbeiten nicht notwendig sind und in der beabsichtigten Form nicht dem gesetzlich normierten Schonungsprinzip entsprechen. Die von der Behörde gemäß § 34 Abs. 2 OÖ LStG 1991 zu beachtende "Notwendigkeit" bezieht sich dabei auf die für die Vorarbeiten erforderlichen Handlungen, nicht jedoch auf das spätere Straßenbauvorhaben.

Schlagworte

Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005050275.X02

Im RIS seit

23.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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