RS Vwgh 2007/2/20 2005/05/0313

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Veröffentlicht am 20.02.2007
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Index

L78106 Starkstromwege Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG Stmk 1971 §3 Abs1;
StarkstromwegeG Stmk 1971 §7 Abs1;

Rechtssatz

Dem Stmk StarkstromwegeG ist nicht zu entnehmen, wer im dort geregelten Bewilligungsverfahren von elektrischen Leitungsanlagen nach den §§ 3 und 7 Parteistellung genießt. In Ermangelung einer ausdrücklichen Regelung in dem zur Anwendung gelangenden Materiengesetz muss auf die allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrensrechtes zurückgegriffen werden.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005050313.X01

Im RIS seit

23.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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