RS Vwgh 2007/2/20 2005/05/0313

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Veröffentlicht am 20.02.2007
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L78106 Starkstromwege Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §8;
StarkstromwegeG Stmk 1971 §3 Abs1;
StarkstromwegeG Stmk 1971 §7 Abs1;

Rechtssatz

Es trifft zwar zu, dass § 7 Stmk StarkstromwegeG u.a. normiert, dass eine "Abstimmung" mit den bereits vorhandenen oder bewilligten Energieversorgungseinrichtungen zu erfolgen hat. Damit wird aber kein subjektiv-öffentliches Recht eines Energieversorgungsunternehmens begründet. Die genannte Bestimmung zählt die Aspekte auf, auf die die Bewilligungsbehörde im Verfahren von Amts wegen zu achten hat, umschreibt somit die von der Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interessen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005050313.X04

Im RIS seit

23.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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