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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Nebeneinanderbestehen eines abhängigen Dienstverhältnisses und eines freien Dienstverhältnisses (zum selben Dienstgeber) nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 3. Juli 2002, Zl. 99/08/0125); für die Bejahung einer rechtswirksamen Trennung solcher Rechtsverhältnisse kommt es nach dieser Rechtsprechung entscheidend auf den Parteiwillen, die objektive Trennbarkeit und Überlegungen unter dem Gesichtspunkt arbeitsrechtlicher Schutzprinzipien an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004080039.X01Im RIS seit
03.05.2007