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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1064;Rechtssatz
Zu Schenkungsverträgen, die unter der aufschiebenden Bedingung einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung abgeschlossen wurden, hat der VwGH entschieden, dass maßgeblicher Stichtag für den Übergang der Gefahr, der Nutzungen und Lasten und damit der Rechnung und Gefahr iSd § 2 Abs. 1 Z. 1 BSVG, soweit nichts anderes vereinbart wurde, primär der bedungene Übergabezeitpunkt ist (Hinweis E 16.6.2004, 2001/08/0034, mHw auf die Vorjudikatur).(Hier: Teilungsverfahren einer Agrargemeinschaft)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004080003.X01Im RIS seit
03.05.2007