RS Vwgh 2007/2/21 2004/08/0003

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Veröffentlicht am 21.02.2007
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §1064;
ABGB §703;
ABGB §897;
BSVG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Zu Schenkungsverträgen, die unter der aufschiebenden Bedingung einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung abgeschlossen wurden, hat der VwGH entschieden, dass maßgeblicher Stichtag für den Übergang der Gefahr, der Nutzungen und Lasten und damit der Rechnung und Gefahr iSd § 2 Abs. 1 Z. 1 BSVG, soweit nichts anderes vereinbart wurde, primär der bedungene Übergabezeitpunkt ist (Hinweis E 16.6.2004, 2001/08/0034, mHw auf die Vorjudikatur).(Hier: Teilungsverfahren einer Agrargemeinschaft)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004080003.X01

Im RIS seit

03.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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