RS Vwgh 2007/2/21 2005/17/0088

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Veröffentlicht am 21.02.2007
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L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
LAO Stmk 1963 §93 Abs1;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörden sind gemäß § 93 Abs. 1 Stmk LAO verpflichtet, von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Verwaltung der Abgaben wesentlich sind. Diese amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen der Möglichkeiten der Behörden und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes, wobei die Abgabenbehörden zur Verwertung der ihnen zugänglichen Erkenntnisquellen verpflichtet sind (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung2, Rz 6, zur insofern vergleichbaren Bestimmung des § 115 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005170088.X02

Im RIS seit

11.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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