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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dazu gewidmet sind, dem Betrieb zu dienen und ihm auch tatsächlich dienen. Dabei ist insbesondere die Verkehrsauffassung maßgebend (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 12. Dezember 1995, 94/14/0091, und vom 25. Februar 1997, 93/14/0196).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140022.X01Im RIS seit
16.03.2007Zuletzt aktualisiert am
19.05.2015