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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs8;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof teilt vor dem Hintergrund des § 10 Abs. 8 EStG 1988 die Ansicht, dass ein Investitionsfreibetrag auch dann gewinnmindernd geltend gemacht wird, wenn er infolge eines Verlustes auf "Wartetaste steht". § 10 Abs. 8 EStG 1988 spricht nämlich ausdrücklich von einem Verlust, der durch gewinnmindernd geltend gemachte Investitionsfreibeträge entsteht oder sich erhöht. Ein solcher Verlust ist insoweit weder ausgleichs- noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig und mit späteren Gewinnen (Gewinnanteilen) aus diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002140013.X02Im RIS seit
12.04.2007