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E1ENorm
11997E043 EG Art43;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register: EU 2007/0001 10. März 2009 * EuGH-Zahl: C-169/07 * EuGH-Entscheidung:EuGH 62007CJ0169 10. März 2009 * Enderledigung des gegenständlichen Ausgangsverfahrens im fortgesetzten Verfahren: 2009/11/0036 E 16. April 2009 VwSlg 17667 A/2009Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden nach Art. 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1.) Steht Art. 43 (iVm Art. 48) EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, nach der für die Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums für Zahnheilkunde (Zahnambulatorium) eine Errichtungsbewilligung erforderlich ist und diese Bewilligung zu versagen ist, wenn nach dem angegebenen Anstaltszweck und dem vorgesehenen Leistungsangebot im Hinblick auf das bereits bestehende Versorgungsangebot durch niedergelassene Kassenvertragsärzte, kasseneigene Einrichtungen und Vertragseinrichtungen der Kassen sowie niedergelassene Dentisten mit Kassenvertrag kein Bedarf an dem geplanten Zahnambulatorium besteht?
2.) Ändert sich etwas an der Beantwortung von Frage1.), wenn in die Prüfung des Bedarfs zusätzlich auch das bestehende Versorgungsangebot der Ambulanzen von öffentlichen, privaten gemeinnützigen und sonstigen Krankenanstalten mit Kassenvertrag einzubeziehen ist?
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002110021.X01Im RIS seit
20.04.2007Zuletzt aktualisiert am
11.12.2012