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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67a Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/09/0188 E 20. November 2006 RS 6Stammrechtssatz
Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt können auch vorliegen, wenn die Maßnahmen für den Betroffenen nicht unmittelbar wahrnehmbar sind, vielmehr kommt es darauf an, ob ein Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen erfolgt. Dies kann auch ohne sein Wissen der Fall sein (vgl. etwa E VfGH vom 29. November 1979, VfSlg. 8668/1979, betreffend die Durchsuchung eines Schreibtisches und die Herausnahme von Papieren daraus und Kneihs, Altes und Neues zum Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, ZfV 2004/324, 150 [153 f]).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006110154.X06Im RIS seit
04.04.2007