RS Vwgh 2007/2/22 2005/14/0111

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Veröffentlicht am 22.02.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/14/0026 E 19. März 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen der Schätzung (Hinweis E 26.11.1996, 92/14/0212), weil davon auszugehen ist, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur nachgewiesenermaßen nicht aufgezeichnete, sondern auch weitere Einnahmen nicht aufgezeichnet worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005140111.X02

Im RIS seit

22.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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