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32/08 Sonstiges SteuerrechtNorm
AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 lit3a;Rechtssatz
Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, BGBl Nr. 260/1975, können von bestimmten abgabenrechtlichen Begünstigungen Gebrauch machen. Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen in diesem Sinne ist vor dem Hintergrund des § 3 Elektrizitätswirtschaftsgesetz aber nur ein Unternehmen, welches über eine Konzession, sei es nach lit. a für die unmittelbare Versorgung eines örtlich umschriebenen Gebietes, sei es nach lit. b für die Lieferung elektrischer Energie an Elektrizitätsversorgungsunternehmen, verfügt (vgl auch Wiesner, Das Energieförderungsgesetz 1979, ÖStZ 1980, 58f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002140040.X01Im RIS seit
04.04.2007