RS Vwgh 2007/2/22 2002/14/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2007
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Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht
58/02 Energierecht
58/03 Sicherung der Energieversorgung
58/05 Förderungen (Energie)

Norm

AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 lit3a;
AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 lit3b;
ElektrizitätswirtschaftsG 1975 §1;
ElektrizitätswirtschaftsG 1975 §2;
ElektrizitätswirtschaftsG 1975 §3;
EnFG 1979 §1;
EnFG 1979 §8;
EnFG 1979 §9 Abs1;

Rechtssatz

Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, BGBl Nr. 260/1975, können von bestimmten abgabenrechtlichen Begünstigungen Gebrauch machen. Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen in diesem Sinne ist vor dem Hintergrund des § 3 Elektrizitätswirtschaftsgesetz aber nur ein Unternehmen, welches über eine Konzession, sei es nach lit. a für die unmittelbare Versorgung eines örtlich umschriebenen Gebietes, sei es nach lit. b für die Lieferung elektrischer Energie an Elektrizitätsversorgungsunternehmen, verfügt (vgl auch Wiesner, Das Energieförderungsgesetz 1979, ÖStZ 1980, 58f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140040.X01

Im RIS seit

04.04.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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