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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Mit der gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG erhobenen Beschwerde können Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, die in einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides begründet sind. Eine nach Auffassung des Beschwerdeführers unangemessen lange Verfahrensdauer stellt jedoch keine solche Rechtsverletzung dar.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005100077.X02Im RIS seit
29.03.2007Zuletzt aktualisiert am
27.11.2014