RS Vwgh 2007/2/26 2005/10/0011

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Veröffentlicht am 26.02.2007
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Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG NÖ 2000 §36 Abs1 Z2;
NatSchG NÖ 2000 §36 Abs4;
NatSchG NÖ 2000 §6 Z4 idF 5500-2;
VStG §17;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Über den Beschuldigten wurden neun Geldstrafen wegen Übertretung des NÖ NatSchG 2000 durch die Beleuchtung von drei Werbeeinrichtungen zu drei verschiedenen Tatzeitpunkten verhängt. Weiters wurden näher bezeichnete Gegenstände für verfallen erklärt. Für die Zulässigkeit des Verfallsausspruches kommt es nicht auf den Abschluss der verschiedenen anhängigen naturschutzbehördlichen Bewilligungsverfahren an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005100011.X04

Im RIS seit

27.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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