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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs4 Z1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der beruflichen Integration kommt es maßgeblich auf die beschäftigungsrechtliche Situation des Verleihungswerbers an. Bereits die Arbeitserlaubnis erbringt den Nachweis einer beschäftigungsrechtlich bis auf weiteres gesicherten Position in Österreich. Auf die Art der beruflichen Tätigkeit kommt es darüber hinaus nicht an, da dem StbG keine Präferenz für eine bestimmte Form der Erwerbstätigkeit entnehmbar ist (Hinweis E 3. Dezember 2002, Zl. 2002/01/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005010384.X01Im RIS seit
28.03.2007