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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §15 Abs1 lita;Rechtssatz
Die vor dem Wegfall des Unterbrechungsgrundes im Bundesgebiet verbrachten Zeiten haben unberücksichtigt zu bleiben und die Wohnsitzfrist konnte erst mit dem Wegfall des gegen den Verleihungswerber verhängten Aufenthaltsverbotes neu zu laufen beginnen (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 13. Mai 1998, Zl. 96/01/0767, und vom 28. Jänner 1998, Zl. 97/01/0193). § 15 Abs. 1 lit. a StbG meint ein nach den fremdenpolizeilichen Vorschriften verhängtes rechtskräftiges Aufenthaltsverbot. Es kommt nicht darauf an, dass das Aufenthaltsverbot vollstreckt und der Fremde abgeschoben wurde. Selbst wenn der Vollzug aufgeschoben wurde und der Fremde sich weiterhin im Bundesgebiet (faktisch) aufhält, tritt die Unterbrechung der Wohnsitzfrist ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004010179.X01Im RIS seit
06.04.2007