RS Vwgh 2007/2/27 2006/02/0171

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BArbSchV 1994 §30;
BArbSchV 1994 §7 Abs4;
VStG §44a Z1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bei Zutreffen des "negativen Tatbestandsmerkmales" der Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes iSd § 7 Abs. 4 erster Satz BArbSchV 1994 müssen nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung die Arbeitnehmer entsprechend dem § 30 "sicher angeseilt" sein. Diese im zweiten Satz normierte Verpflichtung setzt somit den im ersten Satz angeführten Sachverhalt voraus. Muss allerdings dieses "negative Tatbestandsmerkmal" des ersten Satzes weder Inhalt des Spruches noch Gegenstand einer (rechtzeitigen) Verfolgungshandlung sein (Hinweis E 15. April 2005, 2003/02/0241, 2004/02/0136), so wäre es geradezu abwegig, die davon abhängige Verpflichtung des "sicheren Anseilens" als Gegenstand einer solchen Verfolgungshandlung (bzw. des Spruches) zu verlangen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006020171.X02

Im RIS seit

26.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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