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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BArbSchV 1994 §30;Rechtssatz
Bei Zutreffen des "negativen Tatbestandsmerkmales" der Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes iSd § 7 Abs. 4 erster Satz BArbSchV 1994 müssen nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung die Arbeitnehmer entsprechend dem § 30 "sicher angeseilt" sein. Diese im zweiten Satz normierte Verpflichtung setzt somit den im ersten Satz angeführten Sachverhalt voraus. Muss allerdings dieses "negative Tatbestandsmerkmal" des ersten Satzes weder Inhalt des Spruches noch Gegenstand einer (rechtzeitigen) Verfolgungshandlung sein (Hinweis E 15. April 2005, 2003/02/0241, 2004/02/0136), so wäre es geradezu abwegig, die davon abhängige Verpflichtung des "sicheren Anseilens" als Gegenstand einer solchen Verfolgungshandlung (bzw. des Spruches) zu verlangen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006020171.X02Im RIS seit
26.03.2007