RS Vwgh 2007/2/27 2006/02/0303

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Veröffentlicht am 27.02.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

Geschwindigkeitsbeschränkung Autobahnen Nachtzeit 1989 §1 litc;
KFG 1967 §103 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Es besteht keine Norm des Inhaltes, dass immer und unter allen Umständen der Zulassungsbesitzer als Täter einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung anzusehen ist und es nicht um eine Bestrafung des Lenkers wegen Übertretung des § 103 Abs. 2 KFG 1967 geht.

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006020303.X01

Im RIS seit

23.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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