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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
Geschwindigkeitsbeschränkung Autobahnen Nachtzeit 1989 §1 litc;Rechtssatz
Es besteht keine Norm des Inhaltes, dass immer und unter allen Umständen der Zulassungsbesitzer als Täter einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung anzusehen ist und es nicht um eine Bestrafung des Lenkers wegen Übertretung des § 103 Abs. 2 KFG 1967 geht.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006020303.X01Im RIS seit
23.03.2007