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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §11;Rechtssatz
Die Erwägungen der Behörde bei der Beurteilung nach § 11 StbG liefen darauf hinaus, die Integration eines Verleihungswerbers in jedem Fall und schon dann zu verneinen, wenn er mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Eine solche Sichtweise entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedoch nicht (Hinweis E 28. Juni 2005, Zl. 2004/01/0263, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004010580.X01Im RIS seit
29.03.2007