RS Vwgh 2007/2/27 2004/01/0580

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Veröffentlicht am 27.02.2007
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Die Erwägungen der Behörde bei der Beurteilung nach § 11 StbG liefen darauf hinaus, die Integration eines Verleihungswerbers in jedem Fall und schon dann zu verneinen, wenn er mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Eine solche Sichtweise entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedoch nicht (Hinweis E 28. Juni 2005, Zl. 2004/01/0263, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004010580.X01

Im RIS seit

29.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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