RS Vwgh 2007/2/27 2007/02/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2007
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ob ein Blasversuch mit dem Alko-Vortestgerät "gelungen" ist oder nicht, ist jedenfalls bei einem unter den ersten Satz des § 5 Abs. 2 StVO 1960 zu subsummierenden Sachverhalt unerheblich.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007020019.X04

Im RIS seit

26.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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