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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Es obliegt zwar einem Antragsteller, von vornherein einen klaren, die Zuständigkeit der angerufenen Behörde erkennen lassenden Antrag zu stellen, wenn die belBeh meint, dass der Fremde das im Verfahren betreffend Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unterlassen hat, so hätte sie den Fremden zu einer entsprechenden Klarstellung aufzufordern gehabt (Hinweis E 7. Juli 2000, 98/19/0250; E 4. Februar 2000, 98/19/0033).
Schlagworte
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des ParteiwillensVerfahrensbestimmungenIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005210041.X02Im RIS seit
23.03.2007Zuletzt aktualisiert am
18.01.2013