RS Vwgh 2007/2/27 2005/21/0041

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Veröffentlicht am 27.02.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
FrG 1997 §10 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Es obliegt zwar einem Antragsteller, von vornherein einen klaren, die Zuständigkeit der angerufenen Behörde erkennen lassenden Antrag zu stellen, wenn die belBeh meint, dass der Fremde das im Verfahren betreffend Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unterlassen hat, so hätte sie den Fremden zu einer entsprechenden Klarstellung aufzufordern gehabt (Hinweis E 7. Juli 2000, 98/19/0250; E 4. Februar 2000, 98/19/0033).

Schlagworte

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des ParteiwillensVerfahrensbestimmungenIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005210041.X02

Im RIS seit

23.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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