RS Vwgh 2007/2/27 2005/21/0430

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Veröffentlicht am 27.02.2007
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §24;
FrG 1997 §18 Abs1a;
FrG 1997 §19 Abs1;
FrG 1997 §22 Abs2;

Rechtssatz

Die Behauptung, dem Fremden werde es kurz- bzw. mittelfristig nicht möglich sein, das Unternehmen vom Ausland aus zu führen, weshalb die Erteilung der Niederlassungsbewilligung auch für die Erhaltung der bestehenden Arbeitsplätze notwendig sei, genügt für sich genommen nicht, um das Vorliegen der Kriterien einer Schlüsselkraft beim Fremden nachvollziehbar darzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005210430.X02

Im RIS seit

21.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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