Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die Behörde kann auch bei fortlaufend gesetzten Verwaltungsübertretungen gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs bereits geringeren Unrechtsgehaltes das Fehlen der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 annehmen (vgl das hg Erkenntnis vom 20. Juni 1999, Zl 96/03/0304). (Hier:
Die Behörde hat die Beurteilung der (mangelnden) Vertrauenswürdigkeit nicht auf eine einzelne Geschwindigkeitsüberschreitung oder auf den einmaligen Verstoß gegen das Halte- und Parkverbot im Bereich von unübersichtlichen Kurven gestützt; es kann ihr jedoch nicht entgegengetreten werden, wenn sie diese Verstöße in die Gesamtbetrachtung einbezogen hat.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005030159.X05Im RIS seit
20.04.2007Zuletzt aktualisiert am
23.12.2011