RS Vwgh 2007/2/28 2006/16/0127

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Veröffentlicht am 28.02.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4;

Rechtssatz

Ist ein Abgabenanspruch entstanden, dann kann er nur dann wieder zur Gänze oder teilweise wegfallen, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich regelt (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, Tz 11 ff zu § 4 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006160127.X02

Im RIS seit

08.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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