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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140;Rechtssatz
Die innerstaatliche Zuständigkeit zur Marktdefinition im Wege der Erlassung einer Verordnung beruht auf §§ 115 Abs 1 in Verbindung mit 117 und 120 TKG 2003. Im Lichte der vom Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 14. März 1996, VfSlg 14473/1996, dargestellten Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Übertragung von Hoheitsaufgaben an beliehene Rechtsträger und der dazu mittlerweile gefestigten Rechtsprechung (vgl etwa die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 2003, VfSlg 16995/2003, und vom 15. Dezember 2004, VfSlg 17421/2004) bestehen vor dem Hintergrund der bloß einzelnen Verordnungsermächtigungen an die RTR-GmbH, die insoweit nicht in Kernbereichen der staatlichen Verwaltung tätig wird, keine Bedenken an der Zulässigkeit dieser Aufgabenzuweisung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004030210.X01Im RIS seit
19.03.2007Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017