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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/15/0147 E 2. April 1990 RS 3Stammrechtssatz
Ein Bestandvertrag kommt als Konsensualvertrag - Abschlußwille vorausgesetzt - mit der Einigung darüber zustande, daß ein bestimmter (bestimmbarer) Bestandgegenstand gegen einen bestimmten (bestimmbaren) Bestandzins auf eine bestimmte (bestimmbare) Zeit zum Gebrauch überlassen werden soll, wobei die Gebrauchsüberlassung jedoch auch mit unbestimmtem Endtermin erfolgen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005160142.X01Im RIS seit
08.05.2007Zuletzt aktualisiert am
05.09.2008