RS Vwgh 2007/3/1 2005/15/0137

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Veröffentlicht am 01.03.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215 Abs4;

Rechtssatz

Aus § 215 Abs. 4 BAO ergibt sich, dass grundsätzlich nur ein sich aus der Gebarung am Abgabenkonto ergebendes Guthaben Gegenstand der Umbuchung oder Überrechnung von einem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150137.X02

Im RIS seit

29.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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