RS Vwgh 2007/3/13 2006/18/0433

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Veröffentlicht am 13.03.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §1002;
ABGB §1005;
AVG §10 Abs2;
FrPolG 2005 §54 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/17/0384 E 22. März 1996 RS 3(Hier: Zweifel über Bestehen der Vollmacht des Sohnes der Fremden zur Einbringung der Berufung im Ausweisungsverfahren. Sollte die belBeh konkrete Zweifel daran gehegt haben, dass der Sohn der Fremden zum Zeitpunkt der Einbringung der Berufung tatsächlich bevollmächtigt war bzw. daran, dass die (durch die schriftliche Vollmacht dokumentierte mündliche) Erklärung der Fremden dahin auszulegen ist, dass sie auch für das Ausweisungsverfahren Geltung habe, so hätte sie von Amts wegen entsprechende Ermittlungen vorzunehmen gehabt. Die belBeh hätte daher ihre Zweifel an der Vollmacht nicht zum Anlass nehmen dürfen, ohne entsprechende Ermittlungen vom Nichtvorliegen einer Vollmacht auszugehen und die Berufung zurückzuweisen.)

Stammrechtssatz

Bestehen konkrete Zweifel, ob der betreffende Parteienvertreter tatsächlich bevollmächtigt war, so hat die Abgabenbehörde von Amts wegen entsprechende Ermittlungen vorzunehmen. In Betracht kommt dabei vor allem die diesbezügliche Einvernahme des Vertretenen. Solche Ermittlungen werden nicht nur bei Zweifeln über den Bestand der Bevollmächtigung an sich, sondern auch bei Zweifeln über den Umfang der Bevollmächtigung oder daran, daß die Bevollmächtigung von einer hiezu befugten Person bzw einer diesbezüglichen handlungsfähigen Person erfolgte, vorzunehmen sein (Hinweis: Ritz, BAO Kommentar, Rz 12 zu § 83).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang RechtsmittelVerfahrensbestimmungen BerufungsbehördeBesondere RechtsgebieteVertretungsbefugnis Inhalt UmfangVerfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180433.X07

Im RIS seit

11.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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