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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1002;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/17/0384 E 22. März 1996 RS 3(Hier: Zweifel über Bestehen der Vollmacht des Sohnes der Fremden zur Einbringung der Berufung im Ausweisungsverfahren. Sollte die belBeh konkrete Zweifel daran gehegt haben, dass der Sohn der Fremden zum Zeitpunkt der Einbringung der Berufung tatsächlich bevollmächtigt war bzw. daran, dass die (durch die schriftliche Vollmacht dokumentierte mündliche) Erklärung der Fremden dahin auszulegen ist, dass sie auch für das Ausweisungsverfahren Geltung habe, so hätte sie von Amts wegen entsprechende Ermittlungen vorzunehmen gehabt. Die belBeh hätte daher ihre Zweifel an der Vollmacht nicht zum Anlass nehmen dürfen, ohne entsprechende Ermittlungen vom Nichtvorliegen einer Vollmacht auszugehen und die Berufung zurückzuweisen.)Stammrechtssatz
Bestehen konkrete Zweifel, ob der betreffende Parteienvertreter tatsächlich bevollmächtigt war, so hat die Abgabenbehörde von Amts wegen entsprechende Ermittlungen vorzunehmen. In Betracht kommt dabei vor allem die diesbezügliche Einvernahme des Vertretenen. Solche Ermittlungen werden nicht nur bei Zweifeln über den Bestand der Bevollmächtigung an sich, sondern auch bei Zweifeln über den Umfang der Bevollmächtigung oder daran, daß die Bevollmächtigung von einer hiezu befugten Person bzw einer diesbezüglichen handlungsfähigen Person erfolgte, vorzunehmen sein (Hinweis: Ritz, BAO Kommentar, Rz 12 zu § 83).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang RechtsmittelVerfahrensbestimmungen BerufungsbehördeBesondere RechtsgebieteVertretungsbefugnis Inhalt UmfangVerfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006180433.X07Im RIS seit
11.05.2007Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011