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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §13 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 15a Abs. 1 und 2 iVm § 38 Abs. 3 Z. 4, § 236c Abs. 1 BDG 1979 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Soweit der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung den mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides verbundenen Nachteil im frustrierten Interesse des Beschwerdeführers sieht, bis zum Erreichen der in § 13 Abs. 1 BDG 1979 normierten Altersgrenze als bestellter Beamter in seiner bestellten Funktion arbeiten und der Republik Österreich dienen zu dürfen, zeigt er damit keinen materiellen Nachteil, sondern einen ideellen Aspekt auf, der einer Berücksichtigung nach § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2006120015.A01Im RIS seit
15.06.2007