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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EisbEG 1954;Rechtssatz
Bei der von den Beschwerdeführern behaupteten Verletzung des Rechts "auf richtige Anwendung des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes" handelt es sich nicht um einen Beschwerdepunkt, sondern um einen Beschwerdegrund, der nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiellrechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechtes zielführend vorgebracht werden kann (vgl den hg Beschluss vom 12. September 2006, Zl 2005/03/0226).
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006030178.X01Im RIS seit
13.06.2007