Index
91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 1997 §41 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/03/0202Rechtssatz
Die Telekom-Control-Kommission ist nach § 41 Abs 3 TKG (1997) zwar gehalten, eine Zusammenschaltungsanordnung nicht ohne ihre "Anrufung" zu erlassen. Allerdings hat eine solche "Anrufung" nach § 41 Abs 3 TKG (1997) nicht zur Folge, dass die Telekom-Control-Kommission lediglich entweder eine Anordnung nach § 41 Abs 1 leg cit im Sinne der Anrufung treffen oder dieser Anrufung durch Nichterlassung der beantragten Anordnung nicht stattgeben könnte (vgl das hg Erkenntnis vom 8. September 2004, Zl 2000/03/0330).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005030141.X04Im RIS seit
20.04.2007Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017