RS Vwgh 2007/3/20 2006/03/0178

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Veröffentlicht am 20.03.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht

Norm

EisbEG 1954 §17;
EisbEG 1954 §2 Abs1;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Aus dem in den Beschwerdegründen enthaltenen Vorbringen, wonach sich die Beschwerdeführer dadurch "verletzt" erachten, dass ihnen das Grundstück nicht abgelöst werde, kann die Behauptung der Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechtes, welches vor dem Verwaltungsgerichtshof geltend gemacht werden könnte - wie insbesondere des Rechtes darauf, dass die Enteignung nicht über das zur Herstellung und zum Betrieb der Eisenbahn notwendige Ausmaß hinausgeht - nicht abgeleitet werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006030178.X02

Im RIS seit

13.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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