RS Vwgh 2007/3/20 2006/17/0358

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Veröffentlicht am 20.03.2007
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Index

L37166 Kanalabgabe Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art7;
KanalabgabenG Stmk 1955 §4;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof geht - in Übereinstimmung mit der diesbezüglichen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes - in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auch die verbaute Grundfläche vervielfacht mit der Anzahl der angeschlossenen Geschoße bei typisierender Betrachtung der zu erwartenden Fälle einen tauglichen Maßstab für den Entsorgungsnutzen darstellt, den ein Gebäude aus der öffentlichen Kanalanlage zieht und somit eine sachgerechte Möglichkeit für die Berechnung der Kanalanschlussgebühr bildet (Hinweis E 4. August 2005, 2003/17/0283). Die Ausnahmebestimmungen in § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 3 Stmk KanalAbgG 1955 sollen der Besonderheit bestimmter Nutzungsarten Rechnung tragen und sprechen weder für noch gegen die Sachlichkeit des grundsätzlich vorgesehenen Berechnungsmodus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006170358.X02

Im RIS seit

11.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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