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L44102 Feuerpolizei Kehrordnung KärntenNorm
SPG 1991 §5a Abs1 idF 1996/201;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/02/0579 E 4. Oktober 1996 RS 1(Hier: Dies trifft für das sich über mehrere Tage erstreckende Vorhaben "Villacher Kirchtag 2004" mit selbständigen Veranstaltungen, die auf einem großräumigen Gelände abgehalten werden und unterschiedlichen Tatbeständen für anmeldepflichtige Veranstaltungen im Sinne des § 16 Krnt VeranstaltungsG 1997 zuzuordnen sind, zu.)Stammrechtssatz
Sofern eine, wenn auch durch einen Bescheid bewilligte, Veranstaltung in unterschiedlichen, einander nicht bedingenden (nicht untrennbaren) Teilveranstaltungsabschnitten durchgeführt wird, ist es nicht ausgeschlossen, daß jeder Abschnitt für sich als Veranstaltung oder Vorhaben hinsichtlich der Überwachungsgebührenpflicht einer separaten Beurteilung zugeführt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050034.X02Im RIS seit
24.04.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011