RS Vwgh 2007/3/21 2006/05/0011

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Veröffentlicht am 21.03.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §1;
AVG §39 Abs2;
Energie-RegulierungsbehördenG 2002 §10 Abs1;
Energie-RegulierungsbehördenG 2002 §10;

Rechtssatz

Die Energie-Control GmbH (E-CG) kann, wenn ihr im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit nach § 10 Energie-Regulierungsbehördengesetz Umstände bekannt werden, die auf eine Übertretung der Bestimmungen aus den in § 10 Abs. 1 Energie-Regulierungsbehördengesetz genannten Bereichen schließen lassen, von Amts wegen ein Verfahren gemäß § 10 Energie-Regulierungsbehördengesetz eröffnen. Dies wird z. B. immer dann der Fall sein, wenn sich Marktteilnehmer über Bestimmungen des Gesetzes hinwegsetzen, diesbezüglich aber im Einvernehmen handeln. Die von der E-CG im Rahmen des § 10 Energie-Regulierungsbehördengesetz wahrzunehmende Zuständigkeit beinhaltet auch eine Präventivfunktion im Hinblick auf potenziell missbräuchliche Verhaltensweisen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. Juli 2006, Zl. 2006/05/0057).

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050011.X06

Im RIS seit

27.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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