RS Vwgh 2007/3/21 2006/05/0034

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Veröffentlicht am 21.03.2007
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Index

10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §5a Abs1 idF 1996/201;
VerG 2002 §1;

Rechtssatz

Auch ein ideeller Verein kann erwerbswirtschaftlich tätig sein und eine auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit zulässigerweise ausüben (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 24. Juni 2003, Zl. 98/01/0201, mit weiteren Nachweisen, insbesondere zu den Grenzen der Zulässigkeit von auf Gewinn zielenden Aktivitäten im Rahmen von nach dem Vereinsgesetz gebildeten Idealvereinen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050034.X03

Im RIS seit

24.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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