Index
14/01 VerwaltungsorganisationNorm
UVPG 2000 §46 Abs18 Z1 idF 2004/I/153;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Projektsidentität ist es nicht entscheidend, aus welchen Gründen ein Projekt geändert wurde, dh ob die vorgenommene Änderung beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen oder aus Gründen der besseren Genehmigungsfähigkeit vorgenommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050172.X02Im RIS seit
26.04.2007Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008