RS Vwgh 2007/3/21 2006/05/0172

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Veröffentlicht am 21.03.2007
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §46 Abs18 Z1 idF 2004/I/153;
UVPG 2000 §46 Abs18 Z4 idF 2004/I/153;
UVPG 2000 Anh1 Spalte2 Z17 lita idF 2004/I/153;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Projektsidentität ist es nicht entscheidend, aus welchen Gründen ein Projekt geändert wurde, dh ob die vorgenommene Änderung beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen oder aus Gründen der besseren Genehmigungsfähigkeit vorgenommen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050172.X02

Im RIS seit

26.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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