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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31990R3037 Statistische Systematik Wirtschaftszweige EG;Rechtssatz
Nach dem E 27.2.2003, Zl. 2002/09/0116, handelt es sich bei der ÖNACE (im Beschwerdefall war die mittlerweile gültige Fassung 2003 anzuwenden) um die österreichische Version der NACE Rev. 1, also jener statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der EG, die nach der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 für alle Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden ist. Die ÖNACE ist eine alle Wirtschaftstätigkeiten umfassende Klassifikation. Jedes Unternehmen ist gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt einer Unterklasse der ÖNACE 1995 zuzuordnen, die konkrete Zuordnung ist auch bekämpfbar. Grundsätzlich erfolgt die Klassifikation eines Unternehmens demnach an Hand des Unternehmensgegenstandes. (Hier: Die Richtigkeit der durch die zuständigen Stellen im betroffenen Staat vorzunehmenden Klassifikation des ausländischen Unternehmens ist nicht Entscheidungsgegenstand, sondern die Frage, inwieweit jene Tätigkeiten, die durch zu entsendende Arbeitnehmer des ausländischen Unternehmens ausgeführt werden sollen, von der Ausschlussregel des § 18 Abs. 11 AuslBG betroffen sind.)
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005090104.X01Im RIS seit
08.05.2007Zuletzt aktualisiert am
11.07.2013