RS Vwgh 2007/3/26 2005/01/0573

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Veröffentlicht am 26.03.2007
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z1;
StbG 1985 §10 Abs4 Z1;

Rechtssatz

Für das Vorliegen des Verleihungserfordernisses eines zehn- oder zumindest sechsjährigen ununterbrochenen Hauptwohnsitzes im Bundesgebiet (im Sinne der hier anzuwendenden § 10 Abs. 1 Z 1 bzw. § 10 Abs. 4 Z 1 StbG idF vor der Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 37/2006) ist entscheidend, ob der Verleihungswerber während der Zeiten seiner Auslandsaufenthalte den Lebensmittelpunkt in Österreich sowohl in subjektiver als auch in objektiver Hinsicht aufrecht erhalten hat. Der bloße Wille des Verleihungswerbers, den Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet zu erhalten, reichte zur Beibehaltung eines Hauptwohnsitzes nicht aus, wenn objektive Anknüpfungspunkte für einen solchen in Österreich nicht (mehr) gegeben waren (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 21. März 2006, 2004/01/0266). Auf die Motive für die Auslandsaufenthalte des Verleihungswerbers kommt es nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005010573.X01

Im RIS seit

18.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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